Leiter Erbschafts- & Schenkungssteuern – Homeoffice möglich

Leiter Erbschafts- & Schenkungssteuern – Homeoffice möglich

Aarau 99000 - 121000 CHF / Jahr (geschätzt) Homeoffice (teilweise)
K

Auf einen Blick

  • Aufgaben: Leite ein Team und bearbeite komplexe Erbschafts- und Schenkungssteuern.
  • Unternehmen: Kanton Aargau mit flexibler Homeoffice-Möglichkeit.
  • Vorteile: Attraktive Arbeitszeiten, Weiterbildungsmöglichkeiten und ein unterstützendes Team.
  • Weitere Informationen: Spannende Herausforderungen in einem dynamischen Umfeld.
  • Warum dieser Job: Gestalte die Zukunft der Steuerprozesse und mache einen echten Unterschied.
  • Qualifikationen: Erfahrung im Steuerwesen und Führungskompetenzen.

Das prognostizierte Gehalt liegt zwischen 99000 - 121000 CHF pro Jahr.

Der Kanton Aargau sucht eine Leiterin/ einen Leiter des Bereichs Erbschafts- und Schenkungssteuern in Aarau mit 80-100% Arbeitszeit. Die Position ist ab dem 1. September 2026 oder nach Vereinbarung zu besetzen. Homeoffice ist möglich.

Sie führen das Team, veranlagen komplexe Steuerfälle, auch internationale Ausscheidungen, und arbeiten an der Neugestaltung der Steuerprozesse des Bereichs mit. Weiterentwicklung, Schulung und Beratung der Inventurämter gehört ebenfalls zu Ihrem Aufgabenbereich.

Leiter Erbschafts- & Schenkungssteuern – Homeoffice möglich Arbeitgeber: Kanton Aargau

Der Kanton Aargau bietet eine herausragende Arbeitsumgebung für Sachbearbeiter/innen im Bereich Arbeitslosenentschädigung. Mit flexiblen Arbeitsmöglichkeiten und umfangreichen Weiterbildungsangeboten fördert der Kanton die persönliche und berufliche Entwicklung seiner Mitarbeitenden. Zudem zeichnet sich die Unternehmenskultur durch ein starkes Teamgefühl und eine engagierte Unterstützung für Stellensuchende aus, was diese Position besonders bedeutungsvoll macht.

K

Kontaktdaten:

Kanton Aargau Recruiting-Team

Wir glauben, dass du diese Fähigkeiten brauchst, um Leiter Erbschafts- & Schenkungssteuern – Homeoffice möglich mit Bravour zu bestehen

Führungskompetenz
Kenntnisse im Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht
Veranlagung komplexer Steuerfälle
Erfahrung mit internationalen Steuerfragen
Prozessgestaltung
Weiterentwicklung von Steuerprozessen
Schulungskompetenz